Hausordnung des Yachthafens 

Im Folgenden finden Sie die von der Rechtsaufsicht der Präfektur Guadeloupe abgestempelte und bestätigte Hausordnung des Yachthafens.

Zollvorschriften

in Bezug auf die private und gewerbliche Freizeitschifffahrt
in den Gewässern der französischen Departements Amerikas.

Unabhängig davon, ob Sie zollpflichtige Waren besitzen oder nicht, können Sie bei Ihrer Ankunft oder Abreise eine Clearance bei einer dazu ermächtigten Einrichtung erstellen.
In der Hafenmeisterei des Yachthafens Rivière Sens haben Sie die Möglichkeit, dies zu tun.
Neues Online-Verfahren, indem Sie sich auf der Website «Vereinfachte Vorgänge» einloggen.»
(Wenn Sie noch kein Konto haben, müssen Sie eines einrichten).

 I/ Sie müssen nichts beim Zoll anmelden :

 Sie können in den Französischen Departements von Amerika (DFA) in einem zollfreien Hafen frei anlegen oder in den Gewässern von Westindien und Guayana segeln, wenn Sie drei Bedingungen erfüllen:
- nichts beim Zoll anmelden zu müssen ;
- nur Gegenstände oder Effekten zu befördern, die ohne Besteuerung und ohne Zollformalitäten zugelassen sind ;
- die Einwanderungsbestimmungen einzuhalten.

II/ Sie besitzen zollpflichtige Waren :

Wenn Sie erklärungs- oder steuerpflichtige Güter besitzen, können Sie :
* Anlegen in den DFA in einem Zollhafen unter der Bedingung :
sich an die Einwanderungsbestimmungen halten; ;
die QUEBEC-Flagge zu führen ;
sich beim Zollamt/bei der Zollbrigade mit den erforderlichen behördlichen Dokumenten (Lizenz, Erlaubnis, ……..Rechnung usw.).
Ihre Erklärung abzugeben.

* In den Gewässern von Antillo-Guayana segeln, vorausgesetzt, dass Sie bei einer Kontrolle auf See meldepflichtige Güter angeben,
sich an die Einwanderungsbestimmungen halten; ;
anmeldepflichtige Waren unaufgefordert anmelden ;
dem Kontrolldienst die erforderlichen behördlichen Dokumente (Lizenz, Genehmigung, Rechnung usw.) vorzulegen.
Um zu erfahren, welche Gegenstände und Effekte in den DFA meldepflichtig, steuerpflichtig oder streng verboten sind, können Sie die unten aufgeführten Internetlinks konsultieren.

Achtung: Sie dürfen nicht in den DFA anlegen oder in den Gewässern von Antillen und Guayana navigieren, wenn Sie Güter besitzen, deren Besitz und Verkehr in den DFA streng verboten ist.

Was müssen Sie bei Ihrer Ankunft in den DFA beim Zoll anmelden?

- Waren, deren Beträge und Mengen die Freigrenzen überschreiten.
Zoll- und Steuerbefreiungen in Wert und Menge

Sie reisen auf die Antillen

- Beträge, Titel oder Wertpapiere in Höhe von 10 000 Euro oder mehr.
Die Meldepflicht von Geld, Wertpapieren und Wertanlagen

- Waffen und Munition, die sich auf dem Schiff befinden.
Aus- und Einfuhr von Waffen und Munition

- Tiere und Pflanzen, die in den Anhängen II und II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgeführt sind, lebend oder tot, sowie deren Teile (Häute, Federn, Zähne ...) und Erzeugnisse.
Vom Aussterben bedrohte Arten

- Medikamente, die für den persönlichen Gebrauch eingeführt werden, d. h. in Mengen, die einer dreimonatigen Behandlung ohne Rezept entsprechen (größere Mengen mit Rezept), müssen nicht angemeldet werden. Darüber hinaus ist die Einfuhr verboten.

- Lebensmittel tierischen Ursprungs (Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch oder Milcherzeugnisse).
Diese Gesundheitsmaßnahmen gelten unter bestimmten Bedingungen nicht für andere Lebensmittel, z. B. für Säuglinge oder Fischereierzeugnisse.

- Kunstwerke und -gegenstände.
Kunstwerke und -gegenstände

Welche Waren sind in den FAD strengstens verboten?

- Fälschungen :
Zollverstöße im Zusammenhang mit Fälschungen

- Exemplare, die in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgeführt sind :
Vom Aussterben bedrohte Arten

- Pflanzen und Pflanzenprodukte, die potenziell gefährlich für die Flora sind. Die gesetzliche Referenz für Guadeloupe ist der Erlass der Präfektur von Guadeloupe 96-323 vom 10. April 1996.

- Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen (außer bei Verschreibung, ärztlicher Bescheinigung oder Einfuhrgenehmigung für Arzneimittel, Stoffe oder Zubereitungen, die als Betäubungsmittel oder psychotrope Substanzen eingestuft sind).

- Hunde der ersten Kategorie, die nicht in einem Zuchtbuch eingetragen sind.
Wie man Hunde der ersten Kategorie erkennt

- Produkte und Gegenstände, die pornografische Bilder oder Darstellungen von Minderjährigen enthalten.

III/ Nützliche Informationen :

Wo können Sie tanken und unter welcher Steuerregelung? Diese Steuerfrage fällt in die Zuständigkeit der einzelnen DFA, für Guadeloupe :

(Achtung: Nicht alle Tankstellen bieten Diesel und bleifreies Superbenzin an).

In der Marina von Rivière-Sens gibt das Unternehmen Marina Services (Marke TOTAL) steuerpflichtigen/steuerpflichtigen Dieselkraftstoff und steuerpflichtigen/steuerpflichtigen Super bleifrei aus.

Sportboote und Jachten (auf Zwischenstopps) können gemäß dem Beschluss des Regionalrats von Guadeloupe Nr. CR/14-580 steuerfreie Kraftstoffe tanken, die sich nur auf die Sonderverbrauchssteuer (Taxe Spéciale de Consommation) beziehen. Alle anderen Schiffe müssen Kraftstoff inklusive aller Steuern und Abgaben (octroi de mer und octroi de mer régional, Taxe Spéciale de Consommation) tanken.

Können Sie als Sportbootfahrer in den Gewässern der DFAs angeln? Diese Frage fällt in die Zuständigkeit der einzelnen DFAs, für Guadeloupe :

Die Freizeitfischerei auf See wird durch den Präfekturerlass der Region Guadeloupe und Martinique Nr. 2002/1249/PFEF/SGAR/MAP geregelt.

Nicht gefischt werden dürfen: Meeresschildkröten, die im Erlass aufgeführt sind, Lamblien, weiße Seeigel, Korallen, Gorgonien, Schwämme und Meerespflanzen. Die Bedingungen für den Fang von Langusten, Fischen und anderen Meerestieren sind im Erlass festgelegt.

Kann man auf Guadeloupe mit seinem Haustier an Land gehen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen

Der Zoll auf See ist die Sicherheit des nationalen und gemeinschaftlichen Raums, aber auch die Sicherheit der Sportbootfahrer.
EAP Guadeloupe - am 26.11.2015.